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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schattenteam GmbH
4.1 Für die Montage ermöglichen Sie uns den ungehinderten Zugang zum Montageort. Dies bedeutet, dass allfällige Lasttraghilfen, Gerüstkosten und Hilfsmittel für einen ungehinderten und sicheren Zugang zu Ihren Lasten gehen. Ebenfalls sind Sie verantwortlich dafür, dass der Montageuntergrund tragfähig und frei von gefährdeten Leitungen, wie z.B. Strom und Wasser sind.
4.2 Zu Lasten des Bestellers gehen in Übereinstimmung mit der Sia Norm 342 in allen Fällen:
a) - Die Schaffung aller Hohlräume, Aussparungen, Stürze und Kästen für Tragkanäle, Walzen, Getriebeteile und Antriebswellen,
unter Beachtung der Einbaumasse des Unternehmers.
b) - Die Spitz-Arbeiten und das Bohren von Durchbrüchen im Mauerwerk, Beton, Kunststein und Metall.
c) - Das Gewindeschneiden in und das Schweissen an Fremdkonstruktionen sowie die Verbindung bei Metallfassaden mit Gewindenieten inkl. deren Lieferung.
d) - Die Zu-Putz-Arbeiten, das Ausstopfen von Hohlräumen und das Abdichten von Fugen und Befestigungen
e) - Die Kloben- und Rückhalterlöcher für Jalousieladen, das Wiedereinhängen von angepassten Jalousieflügeln nach der Fertigbehandlung.
f) - Die elektrische Zu- und Verbindungsleitung, Sicherung, UP-Kästen, Steckdosen, Stecker, Schalter usw.
g) - Die den SUVA-Vorschriften entsprechenden Stromanschlüsse für Bohrmaschinen, Schweissapparate, sowie die Beleuchtung der Arbeitsplätze.
h) - Ein, den SUVA- und baupolizeilichen Vorschriften entsprechendes und bis zum Abschluss der Montagearbeiten stehenbleibendes, Gerüst
i) - Der Mehraufwand für die Montage in bewohnten Räumen Beachten Sie auch Ziff. 5.3 dieser AGB.
j) - Der Mehraufwand zufolge Nichteinhaltung der Massvereinbarungen oder Toleranzvorschriften durch Dritte.
k) - Die Schalldämmungsmassnahmen bei ungeeigneter Unterkonstruktion.
l) - Die Wiedermontage von bauseits demontierten, bzw. unsachgemäss wieder montierten, Anlageteilen (z.B. Kurbeln).
m) - Die Mehrkosten wegen fremdverschuldeten Arbeitsunterbrüchen.
n) - Die Ausbesserungsarbeiten an Mauerwerk, Fensterrahmen, Simsen, Holzwerk und Tapeten.
o) - Die nach Arbeitsvollendung notwendige Fein-Reinigung von Räumen.
4.3 Müssen beschriebene Arbeiten durch das Personal des Unternehmens ausgeführt werden, erfolgt die Verrechnung des Materials sowie der Arbeitszeit zum jeweils gültigen Regieansatz. Regie-Arbeiten werden immer netto verrechnet.
6.4
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